Wann sich eine Steuererklärung für Studenten lohnen kann

Gehalt

06.10.2020

Wann sich eine Steuererklärung für Studenten lohnen kann

Du möchtest dein Studium durch einen Nebenjob oder eine Aushilfstätigkeit finanzieren? Dann lohnt es sich unter Umständen, eine Steuererklärung für das abgelaufene Jahr abzugeben. So kannst du zu viel gezahlte Steuern wieder vom Finanzamt zurückfordern.

Welcher Student muss Einkommensteuer bezahlen?

Wenn junge Menschen studieren und kein eigenes Einkommen haben, zahlen sie auch keine Einkommensteuer. Auch Kindergeld oder BAföG stellen keinen steuerpflichtigen Verdienst dar. Anders sieht es aus, wenn du selbständig tätig bist, als Freelancer und zum Beispiel als Personal Coach regelmäßig Sportler trainierst. Dann schreibst du Rechnungen (oder Quittungen) und musst diese Einkünfte am Ende des Jahres auch versteuern. Allerdings gewährt die Finanzbehörde im Rahmen der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 8.820 € (2017), der unversteuert bleibt. Arbeitest du neben deinem Studium und dein Lohn wird auf der Grundlage deiner Lohnsteuerkarte berechnet, so zieht dir dein Arbeitgeber gleich bei der Lohnüberweisung Lohnsteuer ab und leitet diese an das Finanzamt weiter. Auch Lohnsteuer ist Einkommensteuer – und dieses Geld können sich Arbeitnehmer zumindest zum Teil mit einer freiwilligen Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Das kann sich auch für Studierende lohnen. Wenn du im Minijob auf 450,- Euro-Basis arbeitest, lohnt sich der ganze Aufwand jedoch nicht.

Wie wird die Lohnsteuer erklärt?

Wenn du im Studentenjob als Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig bist, ist dir vom örtlich zuständigen Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt worden. Die benötigst du für die Formulare, die einzureichen sind. Dafür hat die Finanzbehörde die Software ELSTER entwickelt, mit dessen Hilfe alle Formulare und Unterlagen elektronisch eingereicht werden können. Diese ist im Internet verfügbar, einfacher ist die Erklärung jedoch mit speziellen Steuerprogrammen. Die gibt es ist im Handel regelmäßig zu recht erschwinglichen Preisen. Für Studierende mit selbständiger Tätigkeit gibt es für die Steuererklärung eine Frist bis zum 31. Mai des Folgejahres. Für die Abgabe der freiwilligen Lohnsteuererklärung hast du vier Jahre Zeit, die Formulare können also auch noch nachträglich eingereicht werden. Erwartest du aber Geld zurück, dann gibt es für ein langes Warten keinen Grund.

Welche Vorteile bringt die Steuererklärung als Student?

Mit Hilfe intelligenter Steuersoftware lässt sich bequem ermitteln, wie viel Steuer erstattet werden kann. Natürlich zahlt das Finanzamt nur so viel Lohnsteuer zurück, wie du gezahlt hast. Das wird berücksichtigt:

  • Semestergebühren und Studiengebühren privater Institute
  • erworbene Bücher, Arbeitsmittel, Computer oder Laptop, Software
  • Reisekosten für Studienreisen oder Exkursionen
  • Fahrtkosten für die täglichen Fahrten zur Uni (pauschal 0,30 € je Entfernungskilometer), alternativ das Semesterticket.

In der beruflichen Erstausbildung, also wenn du nach dem Abitur ein Bachelorstudium absolvierst, gehören alle Aufwendungen zu den Sonderausgaben. Hierfür ist im Jahr ein Höchstbetrag von 6.000 € absetzbar. In der zweiten Ausbildung (also etwa im Masterstudium oder wenn du vor dem Bachelor bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast) gelten diese Ausgaben als Werbungskosten. Gesetzlich gibt es dafür eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro – nur Kosten, die drüber liegen, wirken sich noch steuermindernd aus. Können eure Werbungskosten innerhalb des Jahres nicht in voller Höhe berücksichtigt werden, so darf dieser „Verlust“ in die Folgejahre übertragen werden! Mit diesem Verlustvortrag könnt ihr somit eure Lohnsteuer noch reduzieren, wenn ihr den ersten Job gefunden habt. Für die Sonderausgaben ist dieses Vortragen leider nicht möglich.

Fazit

Für Studierende mit Einkünften als Arbeitnehmer mit höherem Verdienst ist also eine freiwillige Lohnsteuererklärung durchaus sinnvoll. Das gilt vor allem für das Masterstudium, wenn höhere Werbungskosten in die Folgejahre vorgetragen werden dürfen. Wer die Formulare einreichen möchte, muss aber alle Belege aufheben und die Ausgaben notieren! Du hast dafür vier Jahre Zeit, kannst also in Ruhe ermitteln, ob sich die Einkommensteuererklärung rückwirkend auch noch lohnt.

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