Führungszeugnis: Für die einen kein Problem, für die anderen jedoch …

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23.01.2025

Führungszeugnis: Für die einen kein Problem, für die anderen jedoch …

Das einzige Zeugnis, bei welchem darauf hingearbeitet wird nicht aufzufallen und vor welchem niemand davonrennen kann: Das Führungszeugnis. Fluch und Segen zugleich. Es ermöglicht „weitestgehend“ auszuschließen, beispielsweise einen krassen Wiederholungsgewalttäter im Kundenservice einzustellen, einen Langfinger im Verkauf zu beschäftigen oder zu beweisen, dass man ein Unschuldslämmchen ist.

Vorausgesetzt hierfür ist natürlich, dass mögliche Straftaten auch aufgedeckt und entsprechend im Führungszeugnis eingetragen sind. Nicht alle Spitzbuben lassen sich auch erwischen 😉. Umgekehrt können auch kleinere Straftaten, beispielsweise aus Jugendzeiten dafür sorgen, eventuell benachteiligt zu werden, obwohl eine mögliche Strafe bereits verbüßt wurde und Einsicht beim ausübenden Element vorhanden ist.

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Da sich die meisten Leute bei ihren Straftaten nicht erwischen lassen, oder einfach artig sind, ist entsprechend auch das Führungszeugnis schön sauber. Wie sieht es jedoch aus, wenn das Führungszeugnis aus allen Nähten platzt?

Was ist ein Führungszeugnis und was steht drin?

Das Führungszeugnis ist ein Auszug fast aller begangenen Straftaten, die eine Person verübt hat. Der Auszug aller für das Führungszeugnis relevanten Daten aus dem Bundeszentralregister bildet hierbei das Führungszeugnis. Hierbei unterscheidet man unteranderem unter dem „regulärem“ und dem „erweiterten“ Führungszeugnis. Letzteres benötigt man, wenn man mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchte. Hier muss die Stelle, welche das erweiterte Führungszeugnis wünscht, bestätigen, dass alle Voraussetzungen für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses vorhanden sind.

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Für welche Bereiche benötige/erhalte ich ein Führungszeugnis?

Es gibt verschiedene Bereiche, in denen ein Führungszeugnis relevant ist:

Neuer Arbeitsplatz

Hier ist zu unterscheiden, welche Arbeitgeber ein Recht auf die Einsicht ins Führungszeugnis haben oder nicht. Das Führungszeugnis kann nur von der Person, welche dieses betrifft, beantragt werden. Im Bewerbungsprozess selbst ist es nicht verpflichtend ein Führungszeugnis vorzulegen. Für Arbeitgebende gilt im Bewerbungsgespräch mögliche Vergehen zu erörtern, die mit der angestrebten Stelle in Konflikt geraten könnten (beispielsweise: Im Verkauf nach Verurteilungen wegen Diebstahls zu fragen ist in Ordnung, nicht aber wegen Wandschmierereien).

Bei einigen Tätigkeiten kann in jedem Fall ein Führungszeugnis verlangt werden, beispielsweise für Beamte, Sicherheitsdienste und Arbeit mit Minderjährigen (auch ehrenamtlich).

Antrag behördlicher Genehmigungen

Dies erhält man, wenn man beispielsweise eine Fahrerlaubnis ausgestellt bekommen möchte.

Europäisches Führungszeugnis

Dieses ist für Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch die eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedsstaaten besitzen. Hier werden auch auf den entsprechenden unterschiedlichen Sprachen alle möglichen Vergehen in den jeweiligen Staaten aufgeführt.

Wo beantrage ich mein Führungszeugnis?

Dein Führungszeugnis kannst Du ganz einfach Online beantragen, wofür Du jedoch Deinen aktivierten Online-Ausweis benötigst. Solltest Du diesen noch nicht haben, oder nicht wollen, kannst Du Dein Führungszeugnis auch in Deiner Einwohnermeldebehörde beantragen.  

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Wer zahlt?

Eigentlich muss der Arbeitnehmer die Kosten übernehmen, jedoch gibt es Arbeitgeber, die sich bereit erklären, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Führungszeugnis gefordert wird.

Das Führungszeugnis kostet komplett aktuell 13€ (das europäische Führungszeugnis kostet etwa 17€). Je nachdem, aus welchem Grund Du dieses benötigst und wie Deine finanzielle Situation ist, kann es sein, dass die Kosten ganz wegfallen, oder gemindert werden.  Solltest Du ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Betätigung benötigen, kann es sein, dass es komplett kostenlos ist. Auch bei Sozialhilfeempfängern oder BAföG Empfängern werden die Kosten erlassen.

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Wichtig beim Bewerbungsprozess:

Aus Arbeitgebenden Sicht

Ein Führungszeugnis sollte nicht allein ausschlaggebend sein, wenn es um die Besetzung einer Stelle geht. Wenn eine Tat beispielsweise weit zurück liegt und mit der eigentlichen Anstellung nichts zu tun hat, sollte ein Eintrag im Führungszeugnis nicht Grund dafür sein, dem Bewerber keine Chance zu geben. Jeder Mensch kann Fehler machen, jeder Mensch kann aber auch aus Fehlern lernen.

Wenn jemand jedoch in einem Bereich straffällig wurde, für welchen diese Person zukünftig arbeiten soll, vor kurzem straffällig wurde, oder immer wieder das Gesetz verletzt, sollte abgewogen werden, unter welchen Bedingungen die Person dennoch eingestellt werden könnte.  

Aus Arbeitnehmenden Sicht

Versucht die Situation der potentiellen neuen Arbeitgebenden zu verstehen und seid ehrlich zu Euch selbst. Wenn jemand Euch beispielsweise nicht im Verkauf einstellen möchte, weil Ihr mehrfach wegen Ladendiebstahls verurteilt wurdet, dürft Ihr es dem Arbeitgeber nicht übelnehmen, wenn dieser Euch nicht einstellen möchte. 

Umgekehrt sollte ein Vergehen, welches weit in der Vergangenheit liegt, einmalig begannen wurde und keinen Einfluss auf Dein heutiges Leben und Deinen neuen Arbeitsplatz hat (z.B. eine Wandschmiererei aus Jugendzeiten) nicht ausschlaggebend sein, vom Bewerbungsprozess ausgeschlossen zu werden. Sprecht im Zweifelsfall an, was geschehen ist und wie Ihr hierzu heute steht. Solltet Ihr dennoch aufgrund dessen nicht gewählt werden, werden weitere Plädoyers hieran wahrscheinlich nicht viel ändern.

Für beide Seiten gilt:

Transparenz. Wenn beim Bewerbungsprozess Inhalte eines Führungszeugnisses angesprochen werden, macht es aus Bewerbenden Sicht keinen Sinn, den Inhalt des Zeugnisses zu verschweigen. Umgekehrt ist es aus Arbeitgebenden Sicht auch nicht gerecht, einer Person aufgrund des Führungszeugnisses eine Position nicht zuzusagen ohne Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle. Wichtig ist, dass ein Führungszeugnis nur in wenigen Ausnahmen Teil des Bewerbungsprozesses darstellt und nicht zur Regel gehört (bis auf die oben genannten Ausnahmen).

Was genau steht im Führungszeugnis und wann werden Einträge gelöscht?

Hast Du aus Deinem Abiturzeugnis Deine 4 in Mathe nach 10 Jahren entfernen können? Wahrscheinlich nicht. Ähnlich schwierig ist es beim Führungszeugnis, jedoch unmöglich ist es nicht.

Wann und ob ein Eintrag gelöscht wird, hängt von den Straftaten und den Verurteilungen ab. Im Bundeszentralregister werden alle Straftaten aufgeführt. Im Führungszeugnis selbst hingegen sind beispielsweise folgende Bereiche nicht aufgeführt:

  • Jugendendstrafen von bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt
  • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Monaten
  • Geldstrafen, von nicht mehr als 90 Tagessätzen
  • Ordnungswidrigkeiten (z.B. falsch parken)
  • Freisprüche (wenn Du Einspruch eingelegt und gewonnen hast, bekommst Du keine Einträge)

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In Bezug auf die Löschung ist wichtig zu unterscheiden, dass Einträge im Bundeszentralregister nicht gelöscht werden, nur die Auflistung im Führungszeugnis wird nach einigen Jahren nicht mehr vorgenommen, hier eine kurze Übersicht:

  • Geldstrafen über 90 Tagessätze: Löschung nach 5 Jahren
  • Jugendstrafen (abhängig von Schwere und Tat): Löschung nach 5 Jahren
  • Schwere Straftaten: Löschung nach 10 Jahren

Dies sind grobe Richtwerte, welche von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen können.

Fazit: Artig bleiben lohnt sich

Oder lasst Euch zumindest nicht erwischen 😉. Spaß beiseite. Nicht nur bezüglich Eures Führungszeugnisses ist es wichtig, straffrei zu bleiben. Solltet Ihr die eine oder andere Jugendsünde begannen haben, stehen die Chancen gut, dass diese nicht im Führungszeugnis zu sehen sind, wenn es sich jedoch um schwerere Taten handelt, können Euch diese ein Leben lang begleiten.

In diesem Artikel wird für eine bessere Lesbarkeit und Auffindbarkeit tendenziell die männliche Bezeichnung verwendet. Wir richten uns aber an alle Geschlechter.

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