Jobsuche
20.06.2024
Da geht man noch friedlich und unbeschwert im Flur entlang, da kommt auf einmal jemand mit einem harmlos aussehenden Papier auf Dich zu, leicht ernste Miene, und haut folgendes raus: „Sie sind gefeuert! HAU AB, VERSCHWINDE!“... wahrscheinlich in anderen Worten und eher seltener ohne irgendeine Form der Vorwarnung, aber so fühlt es sich oft zunächst für Betroffene an.
Eine Kündigung kann jede Person treffen, deshalb ist es wichtig zunächst ruhig zu bleiben und die nächsten Schritte zu beachten. Zu wann ist man gekündigt? Muss ich mich direkt beim Arbeitsamt melden? Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld oder nicht? Sollte ich vielleicht doch klagen? Es gibt viele Aspekte, welche in dieser Zeit durch den Kopf schwirren, wir haben hier einige Informationen zusammengetragen, welche vielleicht mehr Überblick verschaffen können.
Bevor es ans Planen geht, könnte vielleicht helfen zu wissen, was der Kündigungsgrund ist. Wenn dies bereits im Vorfeld mit den Arbeitgebenden erörtert wurde, erübrigt sich die Frage. Jedoch kann auch eine „Erklärung“ nicht immer nachvollziehbar sein. Nicht jede Kündigung ist rechtens und muss entsprechend „akzeptiert“ werden.
Tatsächlich müssen Arbeitgebende im Kündigungsschreiben selbst, keinen Grund angeben, wenn die Kündigung jedoch durch Arbeitnehmendenseite angefochten wird und der Fall vor Gericht kommt, muss ein Grund genannt werden.
Ob ein Verfahren erfolgsversprechend ist oder nicht, ist stark vom Fall abhängig und sollte gut bedacht sein. Im Idealfall kann man sich zumindest auf eine Abfindung einigen, jedoch ist ein Verfahren hierfür kein Garant.
Zunächst beim Arbeitsamt. Das Arbeitsamt ist allgemein die beste erste Anlaufstelle, da hier auch bekannt ist, was gemacht werden muss/kann, wenn man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (z.B. Werkstudierende und Minijobber).
In der Probezeit beträgt die minimale Kündigungsfrist 2 Wochen, zudem muss kein Grund für die Kündigung angegeben werden. Wenn jedoch keine Probezeit vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist ab dem ersten Arbeitstag 4 Wochen. Wichtig ist, die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen, danach sollte klar sein, wie die Zukunft für Dich im Unternehmen aussieht.
Von dieser Zeit können sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende profitieren. Man kann einander beäugen und feststellen, ob eine gemeinsame berufliche Zukunft denkbar ist oder nicht. Stellt eine der beiden Seiten fest, dass das Bewerbungsgespräch rosiger war, als der Arbeitsalltag, hat man die Möglichkeit unverbindlich „Schluss zu machen“. Auch hier sollte gelten, für beide Seiten, so friedlich wie möglich auseinander zu gehen, da man nie wissen kann, ob man sich beruflich nicht doch nochmal über den Weg läuft.
Gekündigt? Hier haben wir neue Jobs für Dich
Wenn sich schon herauskristallisiert, dass eine Kündigung bevorstehen könnte, spielen vielleicht einige mit dem Gedanken selbst zu kündigen. Oder man selbst fühlt sich im Unternehmen nicht mehr richtig aufgehoben: Unterforderung, Überforderung, Mobbing, schlechte Konditionen… die Liste kann noch länger gehen, denn an Gründen kann es die unterschiedlichsten Begebenheiten geben. Nun könnte man mit einer Kündigung einen Schlussstrich ziehen und von dannen gehen.
Ob dies sinnvoll ist oder nicht, hängt stark vom Anstellungsverhältnis und dem Kündigungsgrund ab. Wenn jemand „normal“ angestellt arbeitet, macht es natürlich Sinn, sich kündigen zu lassen, um direkt Arbeitslosengeld ohne Restriktionen zu erhalten. Wenn man selbst kündigt, könnte man riskieren bis zu 12 Wochen beim Arbeitsamt gesperrt zu werden, was bedeutet, dass man in der Zeit kein Arbeitslosengeld bekäme. Allerdings ist dies auch Ermessungssache des Arbeitsamtes. Wenn der Kündigungsgrund durch Arbeitnehmendenseite gerechtfertigt ist (Mobbing, Krankheit etc.) kann die Sperre minimiert oder sogar ganz aufgehoben werden.
Bei Werkstudierenden oder Minijobbern sieht es etwas anders aus. Man hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und würde mit einer Kündigung diesbezüglich „nichts verlieren“. Wenn jedoch andere finanzielle Unterstützung wie zum Beispiel in Form von Bürgergeld notwendig wird, könnte es ebenfalls besser sein, nicht selbst zu kündigen, sofern keine triftigen Gründe vorliegen.
Bei unbefristeten Verträgen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist, in welcher auch nach der Kündigung weitergearbeitet werden muss. Auch Resturlaub wird in der Regel in dieser Zeit mit abgebaut. Wenn man dennoch nicht arbeitet und keinen plausiblen Grund nennen kann, könnte dies als Arbeitsverweigerung aufgefasst werden, was auch sanktioniert werden könnte und entsprechend Folgen hätte.
In einigen Fällen kann es auch vor der Kündigung zu einer Freistellung kommen, was vielleicht ganz nett klingt, jedoch bedeutet, dass man von nun an nicht mehr arbeitet und die Kündigung in der Regel fristlos und unmittelbar nach der Freistellung folgt.
Je nachdem, wie viel Urlaub Du in dem entsprechenden Jahr schon genommen hast, ob das Jahr schon fast um ist oder nicht, hast Du noch Anspruch auf Resturlaub. Üblicherweise wird dieser während der Kündigungsfrist abgebaut, jedoch gibt es auch Fälle, bei denen das nicht immer möglich ist. Dann kann es auch zu einer Auszahlung des Resturlaubs kommen.
Ruhe bewahren. Das Wichtigste ist sich der Situation bewusst zu sein und erstmal durchzuatmen. So eine Kündigung kommt mit vielen anderen Aspekten einher, da kann man schon nervös werden und eventuell den einen oder anderen Fehler machen. Triff Dich mit Deinen Liebsten und hol Dir Rat, oder lass Deine Wut schön beim Kickboxen raus. Ein Kaffee mit netten Leuten ist immer gut für’s Gemüt, ansonsten tut es auch eine kleine Rauferei, mit der Betonung auf klein 😉
Umgekehrt, wenn Du gekündigt hast, natürlich mit einem guten Grund, dann erfreue Dich an der neu gewonnenen Vielfalt an Möglichkeiten neue berufliche Wege einzuschlagen. Lass Deine Zeit Revue passieren und gehe durch, worauf Du zukünftig mehr Wert legen möchtest.
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Das zu beantworten ist recht schwierig. Wenn Du aus wichtigen und ernsten Gründen kündigen wolltest, wie beispielsweise Mobbing, Belästigung etc., sollte man dem Unternehmen lieber den Rücken kehren. Wenn Du aufgrund schlechter Konditionen, wie Gehalt und Arbeitszeiten, kündigen wolltest und die Arbeitgebenden Deinen Wünschen entgegengekommen sind, kannst Du natürlich auch im Unternehmen bleiben.
Wenn das Unternehmen Dich kündigen wollte, weil die wirtschaftliche Lage schlecht war, sich diese aber erfreulicherweise wieder gebessert hat und Du im Unternehmen ansonsten glücklich warst, spricht nichts dagegen im Unternehmen zu bleiben. Wenn Dich das Unternehmen jedoch regelrecht rausgeekelt hat und Du nur bleiben darfst, weil plötzlich eine andere Person für längere Zeit ausfällt, ist es vielleicht besser, sich nach etwas Neuem umzusehen.
Mit der Kündigung ist es so 'ne Sache: Kommt sie von einem selbst ist man erleichtert einen Abschluss zu haben, kommt sie vom Unternehmen kann sie gleich die ganze Existenz bedrohen.
Egal aus welchem Grund eine Kündigung von wem ausgesprochen wird: Bleibt einander gegenüber respektvoll und höflich. Versucht die gegnerische Seite zu verstehen, wenn möglich, und lasst nichts zu lange anbrennen, denn schlimmer als eine Kündigung ist es ungewollt auf ewig in der Arbeit verbunden zu bleiben.
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