Das müssen Sie beachten, wenn Sie einen Minijob anbieten wollen

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05.10.2020

Das müssen Sie beachten, wenn Sie einen Minijob anbieten wollen

Immer mehr Arbeitgeber entdecken die attraktive Möglichkeit, einen Minijob anzubieten, um Routinearbeiten auszulagern, Prozesse zu beschleunigen und Teams effektiver arbeiten zu lassen. Aber die Anmeldung eines Minijobbers hat nicht nur hinsichtlich der Effizienz positive Auswirkungen. Durch die Ergänzung eines häufig jungen Teammitglieds gewinnen Sie ebenfalls eine motivierte Fachkraft, die sich in den meisten Fällen noch in der Ausbildung befindet. Ein Nebenjob hat also direkt zwei positive Effekte: Sie lassen Arbeit professionell erledigen und bereichern Ihre Abteilung durch frischen Wind.

Aber was müssen Sie beachten, bevor Sie die Entscheidung treffen, einen 450-Euro-Job anmelden zu wollen? Gibt es Voraussetzungen, die Sie als Arbeitgeber erfüllen müssen, um diesen Job inserieren zu können? Welche Abgaben erwarten Sie bei einem 450-Euro-Job? Und wie entwerfen Sie eine Stellenanzeige, die ein klares Bild von dem Job zeichnet? Auf alle diese Fragen finden Sie hier Antworten. So können Sie vielleicht schon bald loslegen und Ihren neuen Minijobber anmelden.

Minijob anbieten: Dürfen Sie das?

Die Definition eines Minijobs ist einfach zu deuten: Es handelt sich um eine Beschäftigung, die pro Monat die Lohngrenze von 450 Euro nicht übersteigt. Je nach Lohn fallen dabei für den Arbeitnehmer pro Woche ca. 8-12 Arbeitsstunden an. Auch bei einem 450-Euro-Job ist allerdings der Mindestlohn zu beachten.

Die Voraussetzungen, um einen 450-Euro-Job anzubieten, sind ebenfalls gering. Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, in der Lage sind, Ihren Minijobber anzumelden und steuerlich korrekt abzurechnen, steht einer Beschäftigung in der Regel nichts im Wege.

Neben den formalen Kriterien für einen 450-Euro-Job sind auch weitere Regeln wie Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu beachten. Es lohnt sich daher, vor der Stellenanzeige und dem Entschluss zum Angebot eines Minijobs Ihren Steuerberater zu kontaktieren und alle Eventualitäten abzuklären.

Vergessen Sie neben den rechtlichen und einstellungsbedingten Kriterien aber auch nicht, dass es sich bei einem Minijob um ein Anstellungsverhältnis handelt, das sich nicht nur den Zeitrahmen betreffend von einem Vollzeitjob unterscheidet. Die Aufgabenfelder, die Verantwortlichkeiten und auch die Ansprechpartner sollten bereits im Vorhinein organisiert werden. Nur so wird sichergestellt, dass die Aushilfe auch wirklich den Vorteil für Ihr Unternehmen mit sich bringt, den Sie sich von dieser Entscheidung erhoffen.

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Steuern, Abgaben und Regeln beim Minijob: So viel zahlen Sie wirklich

Während sich der Arbeitnehmer eines 450-Euro-Jobs um Abgaben keinerlei Gedanken machen muss, kommen auf den Arbeitgeber doch einige Ausgaben neben dem reinen Nettostundenlohn zu. Zwar sind diese Beiträge im Vergleich zu einem Arbeitsverhältnis auf Voll- oder Teilzeit immer noch gering, trotzdem sollten Sie bei der Kalkulation und der Entscheidung über das Anbieten eines Minijobs immer mitberechnet werden:

  • Rentenversicherung: Der Gesamtbeitrag für die Rentenversicherung beträgt 18,6%, hiervon zahlt der Arbeitgeber immer 15% bei gewerblichen Minijobs, der Eigenanteil des Arbeitnehmers beträgt 3,6%. Der Arbeitnehmer kann jedoch schriftlich eine Befreigung von der Rentenversicherungspflicht beantragen, dann entfällt der Anteil von 3,6% für den Arbeitnehmer.
  • Bei mehreren 450-Euro-Minijobs gilt bei allen Minijobs dieselbe Regelung, die der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausübt und zusätzlich aufnimmt und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.
  • 2% pauschale Lohnsteuer
  • 13% Krankenversicherung
  • 0,9 % Umlage bei Krankheit. Auch bei einem Minijob sind Sie als Arbeitgeber nach vierwöchiger Beschäftigung zu einer sechswöchigen Lohnfortzahlung verpflichtet. Erst danach übernimmt die Krankenkasse.
  • 0,24% bei Mutterschutz bzw. Schwangerschaft
  • 0,06% Insolvenzgeldumlage und Unfallversicherung (diese Beiträge können je nach Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger individuell variieren)

Alle diese Beiträge, die sich aus dem jeweiligen Monatsverdienst des 450-Euro-Jobs ergeben, werden an die Bundesknappschaft bezahlt. Alleine die Unfallversicherung wird über Ihren zuständigen Versicherer abgewickelt.

Rentenversicherung und Minijob: Das sollten Sie wissen

Seit 2013 gibt es bezüglich der Rentenversicherungspflicht eine neue Regelung, die auch Minijobs betrifft. Jeder Arbeitnehmer ist seither rentenversicherungspflichtig. In diesem Fall zahlen Sie als Arbeitgeber 15% des Nettoverdienstes an die Bundesknappschaft. Allerdings hat Ihr Beschäftigter auch die Möglichkeit, sich durch einen schriftlichen Antrag davon befreien zu lassen. Diese Regelung wird häufig gewählt, da auch der Minijobber selber Beiträge in Höhe von 3,6% abführen muss.

Der Hintergrund dieser Regelung basiert zwar nicht auf einer steigenden Höhe des Rentenanspruches, da selbst bei längerer Zuzahlung kaum ein Anstieg zu verzeichnen ist. Aber Ihr Minijobber kann seine Wartezeiten für eine vorgezogene Altersrente durch die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung erfüllen. Gerade bei einer längeren Studienzeit erscheint diese Regelung für viele Minijobber sinnvoll.

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Stellenanzeige Minijob: Ihre Visitenkarte

Neben dem Sammelsurium an Regeln, Vorschriften und Ansprüchen an einen Minijob wartet nun noch die wichtigste Aufgabe auf Sie: Das Erstellen einer interessanten Stellenanzeige. Viele Unternehmen bieten Nebenjobs für eine geringfügige Beschäftigung an, weshalb Sie mit hoher Konkurrenz rechnen müssen. Daher gilt es, einen 450-Euro-Job zu inserieren, der genau die Zielgruppe anspricht, die Sie erreichen wollen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei:

  • ✔ Informationen über den Arbeitgeber. Auch ein 450-Euro-Job ist ein reguläres Arbeitsverhältnis. Deswegen gilt es, den Bewerbern so viele relevante Informationen zu präsentieren wie möglich. Ein schwammiges Profil oder offene Fragen über den Arbeitgeber sind da eher kontraproduktiv.
  • ✔ Klare Kommunikation der Voraussetzungen, des Prozesses zur Anmeldung und des weiteren Bewerbungsverfahrens für den Job. Bewerber für Minijobs haben eine große Auswahl. Da lohnt es sich, den weiteren Weg so transparent wie möglich zu gestalten.
  • ✔ Detaillierte Angaben über den Minijob. Das umfasst einzelne Aufgaben, Verantwortungsbereiche, aber auch mögliche Entwicklungspotenziale und Routine des Arbeitsalltags. Indem Sie hier ein klares Bild des Nebenjobs zeichnen, schützen Sie sowohl sich als auch die Bewerber vor unnötiger Arbeit.
  • ✔ Angabe der Rahmenbedingungen. Insbesondere bei Minijobs ist es vorteilhaft, bereits in der Stellenanzeige den Stundenlohn zu nennen. Aber auch die Arbeitszeiten und mögliche Sonderbedingungen gehören zu den Voraussetzungen, die immer genannt werden sollten.
  • ✔ Vorteile. Dieser Abschnitt gehört in jede Stellenanzeige. Warum sollte sich ein Bewerber genau für Ihr Unternehmen entscheiden? Diese Vorteile können von einer Urlaubsregelung, über flexible Arbeitszeiten bis hin zu einem hohen Verdienst reichen.

Die beste Vorgehensweise, um eine hervorragende Stellenanzeige zu verfassen, ist das sorgfältige Studieren von Stellenanzeigen der Konkurrenz. Was würden Sie besser machen, was gefällt Ihnen aus Bewerbersicht gut? So gelingt es Ihnen, den eigenen Minijob bestmöglich zu präsentieren.

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