Personalsuche
06.10.2020
In Deutschland gehen weit mehr als die Hälfte aller Studenten einer Beschäftigung nach, um sich das Studium zu finanzieren. Dabei sind die Anstellungsarten so verschieden, wie die Jobs selber: Von Anstellungen in Vollzeit, über Minijobber bis hin zur freiberuflichen Tätigkeit ist alles dabei. Aber nicht nur für die Studenten selbst lohnt sich arbeiten neben dem Studium. Auch Unternehmen profitieren von der Möglichkeit, Studenten beschäftigen zu können.
Wenn Sie überlegen, ob in Ihrem Unternehmen eine Position für einen Studenten frei werden kann, dann hilft Ihnen dieser Artikel, die richtige Vorgehensweise zu finden. Je nach Stunden und Art der Anstellung variieren nämlich die Optionen und auch die Finanzierung der Einstellung eines Studenten. Hier lohnt sich eine gründliche Recherche über verschiedene Modelle und die einzelnen Vor- und Nachteile.
Was sind die Vorteile für Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines Studierenden? Welches Modell kostet das Unternehmen mehr und welches weniger? Bei welcher Anstellungsart profitiert ein Team am meisten von der Arbeitskraft? Gibt es besondere Regeln, die Sie bei der Anstellung beachten müssen? Das sind alles Fragen, die vor der Stellenausschreibung beantwortet werden müssen. Nur so gelingt ein reibungsloser Einstieg.
Studenten beschäftigen bedeutet für viele Unternehmen vor allem eins: günstige Fachkräfte. Obwohl diese Aussage durchaus Berechtigung hat, bietet dieses Arbeitsmodell noch weit mehr Vorteile, als auf den ersten Blick zu erkennen ist:
Diese fünf Gründe bilden nur einen kleinen Teil der Vorteile ab, den Ihr Unternehmen durch die Beschäftigung eines Studenten genießt. Wenn Sie nun tatsächlich auf die Suche nach einem passenden Kandidaten gehen, dann helfen Ihnen die folgenden vier Einstellungsmöglichkeiten dabei.
Das wohl bekannteste Arbeitsmodell für Studenten ist der Minijob. Besonders für Unternehmen ist diese Option lukrativ, da keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Auf Wunsch kann sich der Student zusätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die einzigen Abgaben, die die Firma leistet, ist eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2%, die direkt an das Finanzamt abgeführt wird.
Minijobber müssen regulär bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden, wobei sie unter die Personengruppe 109 fallen. Der monatliche Lohn darf bei dieser Anstellungsart 450 Euro nicht regelmäßig überschreiben. In drei Monaten pro Jahr ist ein Mehrverdienst allerdings zulässig, die Obergrenze liegt bei 5400 Euro pro Jahr.
Aushilfsjobs mit einer niedrigen Stundenzahl beinhalten oft Aufgabengebiete, die dem Team zuarbeiten und es unterstützen. Zwar können auch Aushilfen ganze Aufgabengebiete übernehmen, die Regel ist das beim Minijob allerdings nicht.
Diese Option der Beschäftigung wird von immer mehr Unternehmen entdeckt, da viele Vorteile mit einem Werkstudenten einher gehen. Die Lohnnebenkosten sind sehr gering, obwohl der Student wöchentlich bis zu 20 Stunden in Ihrem Unternehmen arbeiten darf. Beide Seiten zahlen dabei in die Rentenkasse ein, darüber hinaus sind aber weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer weiteren Abgaben neben der Lohnsteuer zu entrichten.
Trotz der maximal 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche muss der Student weiterhin seinem Studium nachgehen und ordentlich immatrikuliert sein. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es allerdings möglich, auch in Vollzeit zu arbeiten. Wichtig ist hierbei die korrekte Abrechnung: Das Datum der vorlesungsfreien Zeit der Fachhochschulen gilt und nicht die letzte Klausur. Ansonsten fallen alle Abgaben eines normalen Arbeitnehmers an.
Trotz der strengen Regeln und den anfallenden Lohnkosten im Gegensatz zum Minijob, ist die Option eines Werkstudenten eine attraktive Möglichkeit. Sie gewinnen damit eine Teilzeit-Arbeitskraft, die tiefe Einblicke in Ihren Betrieb bekommt und die Sie langfristig binden können.
In manchen Unternehmen können Aufgaben ausgelagert werden, die kaum Einarbeitung bedürfen und auch kurzfristig anfallen. So gibt es inzwischen sogar virtuelle Assistenten, die Ihnen die Büroarbeit online erleichtern. Billig sind Freiberufler selten, dafür ersparen Sie sich eine ganze Menge Papierkram bei der Einstellung und müssen auch ansonsten kaum Regeln beachten. Freiberufliche Studenten sind selbst vor dem Finanzamt verpflichtet und erstellen eigene Abrechnungen. Der Nachteil bei dieser Option liegt allerdings auf der Hand: Ohne Vertragsbindung kann ein wertvoller Freiberufler auch schnell einmal den Auftrag stornieren. Daher sollte diese Option sorgfältig abgewogen werden.
Gerade, wenn Ihr Unternehmen saisonal mehr Studenten anstellen muss, kann diese Möglichkeit für Sie von Vorteil sein. Das Beschäftigungsverhältnis ist dabei auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, oder umfasst drei aufeinanderfolgende Monate.
Die Höhe des Einkommens spielt dabei prinzipiell keine Rolle, jedoch müssen je nach Status des Arbeitnehmers besondere Regeln beachtet werden. Daher sollten Sie vor der Einstellung mehrerer Saisonfachkräfte genau prüfen, welche Kriterien die Bewerber mitbringen sollten, die Sie beschäftigen möchten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung spielt keine Rolle.
Je nachdem, für welches Arbeitszeitmodell Sie sich entscheiden, müssen die Bewerber verschiedene Kriterien erfüllen. Unabhängig davon sollten folgende Punkte bei einer Beschäftigung aber immer gelten:
Mit diesen Tipps schaffen Sie eine solide Basis für die Einstellung eines Studenten. Viel Erfolg!
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