Recruiting
27.04.2023
Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Bestandteil einer Bewerbung, da es dem potenziellen Arbeitgeber oder der potenziellen Arbeitgeberin Informationen über die berufliche Vergangenheit der Bewerber:innen liefert.
Es gibt einen Einblick in die Fähigkeiten, Erfahrungen und Leistungen der Bewerber:innen, die sie in früheren Arbeitsverhältnissen gezeigt haben.
Ein sehr gutes oder gutes Arbeitszeugnis kann den Bewerber:innen einen Vorteil verschaffen, da es eine positive Referenz ist. Oder es zeigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin in der Vergangenheit erfolgreich in ähnlichen Positionen tätig war und somit passend für eine vakante Stelle ist.
Ein schlechtes oder fehlendes Arbeitszeugnis kann hingegen ein Hindernis für die Bewerber:innen sein, da es Fragen über die Fähigkeiten und Leistungen aufwirft.
Es gibt grundsätzlich drei Typen von Arbeitszeugnissen: das einfache Arbeitszeugnis, das qualifizierte Arbeitszeugnis und das Zwischenzeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich auf die Angabe von Art und Dauer der Beschäftigung sowie der Position des Arbeitnehmers. Es enthält keine Bewertung der Leistungen oder des Verhaltens des Arbeitnehmers. Jede:r Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den Angaben des einfachen Arbeitszeugnisses auch eine Bewertung der Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Es muss wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein. Jede:r Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Ein Zwischenzeugnis wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und enthält die gleichen Angaben wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es dient dazu, dem Arbeitnehmer eine aktuelle Bewertung seiner Leistungen und seines Verhaltens zu geben. Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers vorliegt, z.B. bei einem Wechsel des Vorgesetzten oder bei einer internen Bewerbung.
Überschrift: Hier wird der Name des Arbeitgebers, des Arbeitnehmers und das Datum des Zeugnisses genannt.
Einleitung: In der Einleitung wird die Position des Arbeitnehmers im Unternehmen genannt und es wird erwähnt, wie lange er in dieser Position tätig war.
Angaben zum Arbeitgeber: Es ist üblich, dass sich das Unternehmen kurz präsentiert und die Branche sowie seine Produkte und Dienstleistungen nennt. Im Einzelfall benennt das Unternehmen zudem die Anzahl der Mitarbeiter und Standorte.
Aufgabenbeschreibung: Hier werden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers beschrieben. Es wird erläutert, welche Tätigkeiten er in welchem Umfang ausgeführt hat.
Leistungsbeurteilung: In diesem Teil wird die Leistung des Arbeitnehmers bewertet. Es werden seine Stärken und Schwächen aufgeführt und es wird beschrieben, wie er seine Aufgaben erfüllt hat. Es wird auch auf besondere Leistungen und Erfolge eingegangen.
Sozialverhalten: Hier wird das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden bewertet. Es wird beschrieben, wie er im Team arbeitet und wie er mit Konflikten umgeht.
Schlussformel: In der Schlussformel wird dem Arbeitnehmer für seine Arbeit gedankt und ihm für die Zukunft alles Gute gewünscht.
Unterschrift: Das Arbeitszeugnis wird vom Arbeitgeber unterschrieben und mit Firmenstempel versehen.
Bei der Bewertung von Leistungen in Arbeitszeugnissen greifen Personaler:innen auf bestimmte Formulierungen zurück, die aus Kernsätzen und individuellen Zusätzen bestehen.
Die Note "sehr gut" wird mit der Formulierung "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" beschrieben.
Eine "gute" Leistung wird mit "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" bewertet.
Eine "befriedigende" Leistung wird "stets zu unserer Zufriedenheit" genannt.
Und eine "ausreichende" Leistung wird mit der Formulierung "zu unserer Zufriedenheit" ausgedrückt.
Im Folgenden finden sich für fünf Bewertungsbereiche im Arbeitszeugnis ganz konkrete Formulierungen mit dem gängigen Notenschlüssel
Note 1: Er zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft.
Note 2: Sie zeigte stets eine hohe Leistungsbereitschaft und Pflichtauffassung.
Note 3: Er zeigte Einsatzbereitschaft.
Note 4: Sie zeigte auch Einsatzbereitschaft.
Note 5: fehlt
Note 1: Die Aufgaben führte er immer äußerst effizient, sorgfältig und selbständig aus.
Note 2: Die Aufgaben führte sie immer effizient, sorgfältig und selbständig aus.
Note 3: Die Aufgaben führte er selbständig, effizient und sorgfältig aus.
Note 4: Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt.
Note 5: Die Aufgaben wurden im allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt.
Note 1: Sie lieferte stets sehr gute Arbeitsergebnisse und hat die selbst gesetzten sowie die vereinbarten Ziele, auch unter schwierigsten Umständen, stets erreicht und meist sogar übertroffen.
Note 2: Er lieferte stets gute Arbeitsergebnisse und hat die selbst gesetzten sowie die vereinbarten Ziele, auch unter schwierigen Umständen, stets erreicht und oft sogar übertroffen.
Note 3: Sie lieferte gute Arbeitsergebnisse und hat die vereinbarten Ziele erreicht.
Note 4: Er hat vorgegebene Ziele in zufriedenstellendem Maße erreicht.
Note 5: Sie hat stets mit Nachdruck daran gearbeitet, die vorgegebenen Ziele zu erreichen.
Note 1: Seine Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit.
Note 2: Ihre Leistungen fanden stets unsere volle Zufriedenheit.
Note 3: Seine Leistungen fanden unsere volle Zufriedenheit.
Note 4: Ihre Leistungen fanden unsere Zufriedenheit.
Note 5: Aufgaben, die ihm übertragen wurden, erledigte er in der Regel zu unserer Zufriedenheit.
Note 1: Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich.
Note 2: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.
Note 3: Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.
Note 4: Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war korrekt und ohne Beanstandung.
Note 5: Es erübrigt sich zu betonen, dass sein Betragen gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen unbelastet war.
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